Beratung – Planung – Bauüberwachung
Bei uns erhalten Sie professionelle Unterstützung für alle Phasen Ihres Bauvorhabens. Hier finden Sie einen Auszug aus unserem Leistungskatalog.
Beratung
Beratung sowohl öffentlicher Einrichtungen als auch privater Träger in der Vorbereitung, Durchführung und nachträglichen Beurteilung von Maßnahmen des allgemeinen Tiefbaus, der Erschließung, des Straßen- und Verkehrsbaus sowie der Siedlungswasserwirtschaft.
Erstellung von Sicherheitsaudits für Straßen durch zertifizierte Fachingenieure.
Vorbereitung von Maßnahmen durch Feststellung des Handlungsbedarfs und Entwicklung von Konzepten und Skizzen.
Beurteilung von Maßnahmen unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten.
Planung
Durchführung von Objektplanungen von der ersten Skizze bis zur Erstellung baureifer Planunterlagen einschließlich erläuternder Begleittexte.
Aufstellung der für die jeweiligen Objektgenehmigungen erforderlichen fachtechnischen Berechnungen und Nachweise.
Massen- und Kostenermittlungen sowie vergleichende Wirtschaftlichkeitsanalysen.
Aufstellung von Leistungsverzeichnissen und weiteren Verdingungsunterlagen nach VOB und VHB. Unterstützung bei der Angebotseinholung, Auswertung von Angeboten und Vorbereitung der Vergabe.
Bauüberwachung
Bauleitung und Objektüberwachung für öffentliche und private Auftraggeber.
Kostenkontrolle und Prüfung der Abrechnungsunterlagen.
Objektdokumentation und Bestandsplanerstellung.
Wir erarbeiten Konzepte und Objektplanungen für Neubau, Ausbau, und Rückbau von Anlagen zur Sammlung, Ableitung und Behandlung von Abwässern.
Objektplanung
Planung der Maßnahmen an Entwässerungsanlagen über alle Leistungsphasen der HOAI.
Zuschüsse
Aufstellung von prüffähigen Unterlagen zur Beantragung staatlicher Fördermittel.
Ableitung von Abwässern
Ortskanalisationen zur Entwässerung im Misch- oder Trennsystem.
Rohrleitungen Freigefälle- oder für Druckentwässerung.
Abwasserpumpstationen in Schachtbauweise.
Kanalsanierung
Maßnahmen zur Reparatur bestehender Abwasseranlagen in offener und geschlossener Bauweise.
Hierzu verfügt Frau Jürgens über die Zusatzqualifikation „Zertifizierte Kanalsanierungsberaterin (VSB)“
Behandlung von Regenwasser
Regenwasserrückhaltebecken und Regenklärbecken.
Behandlung von Schmutz- und Mischwasser
Abwasserklärteiche als natürlich belüftete oder mechanisch belüftete Anlagen.
Belebtschlammanlagen in Stahlbetonbauweise.
Abschlagbauwerke, Notüberläufe.
Klärteichentschlammung
Projektierung von Maßnahmen zur Entschlammung von Abwasserteichen.
Abscheider
Abscheideranlagen für Leichtstoffe (Benzinabscheider bzw. Koaleszenzabscheider) oder Fette.
Landwirtschaftlicher Niederschlag
Maßnahmen zum Schutz von Siedlungsgebieten vor wild abfließendem Wasser.
Wir erarbeiten Konzepte und Objektplanungen für Neubau, Ausbau, und Rückbau von Anlagen zur Erfassung, Aufbereitung und Verteilung von Trinkwasser.
Objektplanung
Planung der Maßnahmen an Entwässerungsanlagen über alle Leistungsphasen der HOAI.
Zuschüsse
Aufstellung von prüffähigen Unterlagen zur Beantragung staatlicher Fördermittel.
Erfassung von Trinkwasser
Tiefbrunnen zur Wasserversorgung
Beobachtungsbrunnen
Löschwasserbrunnen
Aufbereitung und Vorhaltung
Wasserwerke
Reinwasserbehälter
Zisternen
Verteilung
Netze zur Verteilung von Trink- und / oder Löschwasser
Druckerhöhungsanlagen für Versorgungszonen
Beratung
Seit mehreren Jahrzehnten externer Verbandsingenieur eines kommunalen Wasserbeschaffungsverbandes
Beratung von Wassergenossenschaften
Wir erarbeiten Konzepte und Objektplanungen für Neubau, Ausbau, und Rückbau von Verkehrsanlagen innerhalb und außerhalb bebauter Ortslagen.
Wir begleiten Maßnahmen im kommunalen Wegebau, Radwegebau sowie an Gemeinde-, Kreis-, Landes- und Bundesstraßen.
Objektplanung
Planung der Maßnahmen an Verkehrsanlagen über alle Leistungsphasen der HOAI.
Unterlagen
Für den klassifizierten Straßenbau können die Plan- und Textunterlagen nach RE und HVA-B-StB werden erstellt.
Verkehrserhebungen
Auswertung von Querschnitts- und Verkehrsstromzählungen.
Aufstellung von Wegekatastern auf Grundlage der Studie „Wege mit Aussichten“.
Zuschüsse
Aufstellung von prüffähigen Unterlagen zur Beantragung staatlicher Fördermittel.
Kreuzungen
Plangleiche Kreuzungen mit oder ohne Lichtsignalanlage.
Kreisverkehrsplätze
Kreisverkehrsplätze innerhalb und außerhalb von Bebauungsgebieten.
Vergleichsuntersuchung zur Wirtschaftlichkeit eines Kreisverkehrsplatzes gegenüber einer Kreuzung mit oder ohne Lichtsignalanlage.
ÖPNV
Busbuchten, Buswendeplätze, Haltekaps.
Besondere Berücksichtigung des Aspekts der Barrierefreiheit.
ruhender Verkehr
Innerörtliche Parkplätze, Park&Ride-Anlagen.
Erschließungen
Objektplanung sämtlicher Verkehrsanlagen innerhalb von Baugebietserschließungen.
Dorfentwicklung
Straßenbauliche Beratung und Objektplanung im Zuge von Dorfentwicklungsmaßnahmen.
Straßenbegleitgrün
Bepflanzung im öffentlichen Straßenraum als Bestandteil der Objektplanung von Verkehrsanlagen.
Auswahl standortgerechter Gehölze unter Berücksichtigung von Sichtfreiheit oder aber -abschirmung.
Straßenbeleuchtung
Straßenbeleuchtung als Bestandteil oben aufgeführter Straßenbaumaßnahmen oder auch als Dorfentwicklungsmaßnahme.
zuständig Dipl.-Ing Carsten Bein
„Das Sicherheitsaudit dient der Vermeidung von Unfällen bzw. der Minderung von Unfallfolgen und stellt insofern eine Form der Qualitätssicherung für eine sichere Verkehrsanlage dar. Es soll bewirken, dass neue, um- oder ausgebaute und bestehende Straßen im Hinblick auf die Verkehrssicherheit den Bedürfnissen aller Verkehrsteilnehmergruppen gerecht werden. Die Belange der Verkehrssicherheit bei Planung, Bau und Betrieb von Straßen sind zwar im Technischen Regelwerk berücksichtigt, dennoch können bei der Umsetzung von Planungsmaßnahmen Defizite auftreten oder die Belange der Verkehrssicherheit gegenüber anderen Belangen zurückgestellt werden. Dies gilt auch für bestehende Straßen, die nach früheren Entwurfsrichtlinien geplant worden sind. Das Sicherheitsaudit im Bestand ist ein anlassbezogenes Verfahren. Es dient dazu, ggf. erforderliche Maßnahmen zur Vermeidung von Unfällen bzw. zur Minderung von Unfallfolgen einleiten zu können. Dazu kann es in Abhängigkeit vom Anlass und der daraus resultierenden Fragestellung auf die betroffenen Bereiche oder Teile der Verkehrsinfrastruktur beschränkt werden.“
(Auszug aus dem Veröffentlichungshinweis der Richtlinien für das Sicherheitsaudit von Straßen – RSAS 2019)
Die Auditierung von Straßenentwürfen ist ein bedeutender Baustein für Straßenbaulastträger und Träger von Maßnahmen an klassifizierten Straßen. In der Projektierung von Bundesfernstraßen ist sie mit dem ARS Nr.4/2019 verbindlich eingeführt. In gleichem Rundschreiben wird auch die Anwendung für weitere Straßenbaulastträger empfohlen.
Unfalldaten und -karten werden von uns nach dem Merkblatt zur Örtlichen Untersuchung in Unfallkommissionen – M Uko sowohl als Einzelleistung ausgewertet als auch als im Rahmen eines Sicherheitsaudits betrachtet.
Das Sicherheitsaudit weist mit Rechtswirkung auf Defizite in der Planung oder im Bestand hin. Dabei können Abweichungen vom Regelwerk durchaus vertretbar sein, müssen aber stets begründet sein, so dass sie vom Bauherrn letztinstanzlich und verantwortungsvoll getragen werden. Die Beraterbindung besteht ausschließlich zwischen Bauherrn und Sicherheitsauditor, wobei das erstellte Sicherheitsaudit stets in einer gemeinsamen Gesprächsrunde unter Teilnahme des Planenden erläutert werden sollte.
In diesem Zusammenhang möchten wir zusätzlich auf die Unterstützung von Straßenbaulastträgern im Wirken mit Investoren und Grundstücksverwaltungen bei der erstmaligen Erstellung oder Anpassung von Zufahrtsgenehmigungen auf klassifizierte Straßen für
- Logistik- und Gewerbezentren
- Einkaufszentren, Bau- und Möbelmärkte
- Tankstellen und Autohöfe
- Systemgastronomie
- usw.
hinarbeiten.
Wir erstellen das Sicherheitsaudit nach den „Richtlinien für das Sicherheitsaudit von Straßen – RSAS“ in der Planungsphase aufbauend oder bei Vorbefassung Dritter auch in Einzelphasen.
Auditphase 1 – Vorplanung (VP)
Auditphase 2 – Entwurfsplanung (EP)
Auditphase 3 – Ausführungsplanung (AP)
Auditphase 4 – Vor Verkehrsfreigabe (VF)
Auditphase 5 – Nach Verkehrsfreigabe (NF)
Auf gleicher Regelwerksgrundlage führen wir auch das Sicherheitsaudit für Straßen im Bestand durch.
Es liegt eine maximale Zertifizierung für Maßnahmen an allen Arten von Straßen (Autobahnen, Außerortsstraßen und Ortsdurchfahrten sowie Hauptverkehrs- und Erschließungsstraßen) vor.
Hierzu sind wir bei der Bundesanstalt für Straßenwesen BASt gelistet.
Objektplanung
Planung der Maßnahmen des allgemeinen Tiefbaus über alle Leistungsphasen der HOAI.
Erschließungen
Objektplanung zu Baugebieten für Wohn- Gewerbe- und Industrieansiedelung (siehe auch Verkehrsanlagen und Siedlungswasserwirtschaft) unter Zusammenführung aller Fachinteressen.
- Abgleich B-Plan und Flächennutzbarkeit
- Verkehrsflächen
- Wasserversorgung
- Einbindung weiterer Versorgungsträger für Strom, Gas, Fernwärme, Telekommunikation etc.
- Abwasseranlagen
- Straßenbeleuchtung
- Straßenmöblierung
- Straßenbegleitgrün und Ausgleichmaßnahmen gemäß Grünordnungsplan
Freizeitanlagen
- Tennisplatz
- Skaterbahn
- Streetball-Feld
Bauoberleitung
für öffentliche und private Auftraggeber im Rahmen von Bauarbeiten aus unserem Täigkeitsbereich.