Leistungsfelder

Beratung – Planung – Bauüberwachung

Bei uns erhalten Sie professionelle Unterstützung für alle Phasen Ihres Bauvorhabens. Hier finden Sie einen Auszug aus unserem Leistungskatalog.

Beratung

Beratung sowohl öffentlicher Einrichtungen als auch privater Träger in der Vorbereitung, Durchführung und nachträglichen Beurteilung von Maßnahmen des allgemeinen Tiefbaus, der Erschließung, des Straßen- und Verkehrsbaus sowie der Siedlungswasserwirtschaft.

Erstellung von Sicherheitsaudits für Straßen durch zertifizierte Fachingenieure.

Vorbereitung von Maßnahmen durch Feststellung des Handlungsbedarfs und Entwicklung von Konzepten und Skizzen.

Beurteilung von Maßnahmen unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten.

Planung

Durchführung von Objektplanungen von der ersten Skizze bis zur Erstellung baureifer Planunterlagen einschließlich erläuternder Begleittexte.

Aufstellung der für die jeweiligen Objektgenehmigungen erforderlichen fachtechnischen Berechnungen und Nachweise.

Massen- und Kostenermittlungen sowie vergleichende Wirtschaftlichkeitsanalysen.

Aufstellung von Leistungsverzeichnissen und weiteren Verdingungsunterlagen nach VOB und VHB. Unterstützung bei der Angebotseinholung, Auswertung von Angeboten und Vorbereitung der Vergabe.

Bauüberwachung

Bauleitung und Objektüberwachung für öffentliche und private Auftraggeber.

Kostenkontrolle und Prüfung der Abrechnungsunterlagen.

Objektdokumentation und Bestandsplanerstellung.

Wir erarbeiten Konzepte und Objektplanungen für Neubau, Ausbau, und Rückbau von Anlagen zur Sammlung, Ableitung und Behandlung von Abwässern.

Objektplanung

Planung der Maßnahmen an Entwässerungsanlagen über alle Leistungsphasen der HOAI.

Zuschüsse

Aufstellung von prüffähigen Unterlagen zur Beantragung staatlicher Fördermittel.

Ableitung von Abwässern

Ortskanalisationen zur Entwässerung im Misch- oder Trennsystem.

Rohrleitungen Freigefälle- oder für Druckentwässerung.

Abwasserpumpstationen in Schachtbauweise.

Kanalsanierung

Maßnahmen zur Reparatur bestehender Abwasseranlagen in offener und geschlossener Bauweise.

Hierzu verfügt Frau Jürgens über die Zusatzqualifikation „Zertifizierte Kanalsanierungsberaterin (VSB)“

Behandlung von Regenwasser

Regenwasserrückhaltebecken und Regenklärbecken.

Behandlung von Schmutz- und Mischwasser

Abwasserklärteiche als natürlich belüftete oder mechanisch belüftete Anlagen.

Belebtschlammanlagen in Stahlbetonbauweise.

Abschlagbauwerke, Notüberläufe.

Klärteichentschlammung

Projektierung von Maßnahmen zur Entschlammung von Abwasserteichen.

Abscheider

Abscheideranlagen für Leichtstoffe (Benzinabscheider bzw. Koaleszenzabscheider) oder Fette.

Landwirtschaftlicher Niederschlag

Maßnahmen zum Schutz von Siedlungsgebieten vor wild abfließendem Wasser.

Wir erarbeiten Konzepte und Objektplanungen für Neubau, Ausbau, und Rückbau von Anlagen zur Erfassung, Aufbereitung und Verteilung von Trinkwasser.

Objektplanung

Planung der Maßnahmen an Entwässerungsanlagen über alle Leistungsphasen der HOAI.

Zuschüsse

Aufstellung von prüffähigen Unterlagen zur Beantragung staatlicher Fördermittel.

Erfassung von Trinkwasser

Tiefbrunnen zur Wasserversorgung

Beobachtungsbrunnen

Löschwasserbrunnen

Aufbereitung und Vorhaltung

Wasserwerke

Reinwasserbehälter

Zisternen

Verteilung

Netze zur Verteilung von Trink- und / oder Löschwasser

Druckerhöhungsanlagen für Versorgungszonen

Beratung

Seit mehreren Jahrzehnten externer Verbandsingenieur eines kommunalen Wasserbeschaffungsverbandes

Beratung von Wassergenossenschaften

Wir erarbeiten Konzepte und Objektplanungen für Neubau, Ausbau, und Rückbau von Verkehrsanlagen innerhalb und außerhalb bebauter Ortslagen.

Wir begleiten Maßnahmen im kommunalen Wegebau, Radwegebau sowie an Gemeinde-, Kreis-, Landes- und Bundesstraßen.

Objektplanung

Planung der Maßnahmen an Verkehrsanlagen über alle Leistungsphasen der HOAI.

Unterlagen

Für den klassifizierten Straßenbau können die Plan- und Textunterlagen nach RE und HVA-B-StB werden erstellt.

Verkehrserhebungen

Auswertung von Querschnitts- und Verkehrsstromzählungen.

Aufstellung von Wegekatastern auf Grundlage der Studie „Wege mit Aussichten“.

Zuschüsse

Aufstellung von prüffähigen Unterlagen zur Beantragung staatlicher Fördermittel.

Kreuzungen

Plangleiche Kreuzungen mit oder ohne Lichtsignalanlage.

Kreisverkehrsplätze

Kreisverkehrsplätze innerhalb und außerhalb von Bebauungsgebieten.

Vergleichsuntersuchung zur Wirtschaftlichkeit eines Kreisverkehrsplatzes gegenüber einer Kreuzung mit oder ohne Lichtsignalanlage.

ÖPNV

Busbuchten, Buswendeplätze, Haltekaps.

Besondere Berücksichtigung des Aspekts der Barrierefreiheit.

ruhender Verkehr

Innerörtliche Parkplätze, Park&Ride-Anlagen.

Erschließungen

Objektplanung sämtlicher Verkehrsanlagen innerhalb von Baugebietserschließungen.

Dorfentwicklung

Straßenbauliche Beratung und Objektplanung im Zuge von Dorfentwicklungsmaßnahmen.

Straßenbegleitgrün

Bepflanzung im öffentlichen Straßenraum als Bestandteil der Objektplanung von Verkehrsanlagen.

Auswahl standortgerechter Gehölze unter Berücksichtigung von Sichtfreiheit oder aber -abschirmung.

Straßenbeleuchtung

Straßenbeleuchtung als Bestandteil oben aufgeführter Straßenbaumaßnahmen oder auch als Dorfentwicklungsmaßnahme.

zuständig Dipl.-Ing Carsten Bein

„Das Sicherheitsaudit dient der Vermeidung von Unfällen bzw. der Minderung von Unfallfolgen und stellt insofern eine Form der Qualitätssicherung für eine sichere Verkehrsanlage dar. Es soll bewirken, dass neue, um- oder ausgebaute und bestehende Straßen im Hinblick auf die Verkehrssicherheit den Bedürfnissen aller Verkehrsteilnehmergruppen gerecht werden. Die Belange der Verkehrssicherheit bei Planung, Bau und Betrieb von Straßen sind zwar im Technischen Regelwerk berücksichtigt, dennoch können bei der Umsetzung von Planungsmaßnahmen Defizite auftreten oder die Belange der Verkehrssicherheit gegenüber anderen Belangen zurückgestellt werden. Dies gilt auch für bestehende Straßen, die nach früheren Entwurfsrichtlinien geplant worden sind. Das Sicherheitsaudit im Bestand ist ein anlassbezogenes Verfahren. Es dient dazu, ggf. erforderliche Maßnahmen zur Vermeidung von Unfällen bzw. zur Minderung von Unfallfolgen einleiten zu können. Dazu kann es in Abhängigkeit vom Anlass und der daraus resultierenden Fragestellung auf die betroffenen Bereiche oder Teile der Verkehrsinfrastruktur beschränkt werden.“
(Auszug aus dem Veröffentlichungshinweis der Richtlinien für das Sicherheitsaudit von Straßen – RSAS 2019)

Die Auditierung von Straßenentwürfen ist ein bedeutender Baustein für Straßenbaulastträger und Träger von Maßnahmen an klassifizierten Straßen. In der Projektierung von Bundesfernstraßen ist sie mit dem ARS Nr.4/2019 verbindlich eingeführt. In gleichem Rundschreiben wird auch die Anwendung für weitere Straßenbaulastträger empfohlen.

Unfalldaten und -karten werden von uns nach dem Merkblatt zur Örtlichen Untersuchung in Unfallkommissionen – M Uko sowohl als Einzelleistung ausgewertet als auch als im Rahmen eines Sicherheitsaudits betrachtet.

Das Sicherheitsaudit weist mit Rechtswirkung auf Defizite in der Planung oder im Bestand hin. Dabei können Abweichungen vom Regelwerk durchaus vertretbar sein, müssen aber stets begründet sein, so dass sie vom Bauherrn letztinstanzlich und verantwortungsvoll getragen werden. Die Beraterbindung besteht ausschließlich zwischen Bauherrn und Sicherheitsauditor, wobei das erstellte Sicherheitsaudit stets in einer gemeinsamen Gesprächsrunde unter Teilnahme des Planenden erläutert werden sollte.

In diesem Zusammenhang möchten wir zusätzlich auf die Unterstützung von Straßenbaulastträgern im Wirken mit Investoren und Grundstücksverwaltungen bei der erstmaligen Erstellung oder Anpassung von Zufahrtsgenehmigungen auf klassifizierte Straßen für

  • Logistik- und Gewerbezentren
  • Einkaufszentren, Bau- und Möbelmärkte
  • Tankstellen und Autohöfe
  • Systemgastronomie
  • usw.

hinarbeiten.

Wir erstellen das Sicherheitsaudit nach den „Richtlinien für das Sicherheitsaudit von Straßen – RSAS“ in der Planungsphase aufbauend oder bei Vorbefassung Dritter auch in Einzelphasen.
Auditphase 1 – Vorplanung (VP)
Auditphase 2 – Entwurfsplanung (EP)
Auditphase 3 – Ausführungsplanung (AP)
Auditphase 4 – Vor Verkehrsfreigabe (VF)
Auditphase 5 – Nach Verkehrsfreigabe (NF)

Auf gleicher Regelwerksgrundlage führen wir auch das Sicherheitsaudit für Straßen im Bestand durch.

Es liegt eine maximale Zertifizierung für Maßnahmen an allen Arten von Straßen (Autobahnen, Außerortsstraßen und Ortsdurchfahrten sowie Hauptverkehrs- und Erschließungsstraßen) vor.

Hierzu sind wir bei der Bundesanstalt für Straßenwesen BASt gelistet.

Objektplanung

Planung der Maßnahmen des allgemeinen Tiefbaus über alle Leistungsphasen der HOAI.

Erschließungen

Objektplanung zu Baugebieten für Wohn- Gewerbe- und Industrieansiedelung (siehe auch Verkehrsanlagen und Siedlungswasserwirtschaft) unter Zusammenführung aller Fachinteressen.

  • Abgleich B-Plan und Flächennutzbarkeit
  • Verkehrsflächen
  • Wasserversorgung
  • Einbindung weiterer Versorgungsträger für Strom, Gas, Fernwärme, Telekommunikation etc.
  • Abwasseranlagen
  • Straßenbeleuchtung
  • Straßenmöblierung
  • Straßenbegleitgrün und Ausgleichmaßnahmen gemäß Grünordnungsplan

Freizeitanlagen

  • Tennisplatz
  • Skaterbahn
  • Streetball-Feld

Bauoberleitung

für öffentliche und private Auftraggeber im Rahmen von Bauarbeiten aus unserem Täigkeitsbereich.