Sicherheitsaudit für Straßen

zuständig Dipl.-Ing Carsten Bein

"Das Sicherheitsaudit dient der Vermeidung von Unfällen bzw. der Minderung von Unfallfolgen und stellt insofern eine Form der Qualitätssicherung für eine sichere Verkehrsanlage dar. Es soll bewirken, dass neue, um- oder ausgebaute und bestehende Straßen im Hinblick auf die Verkehrssicherheit den Bedürfnissen aller Verkehrsteilnehmergruppen gerecht werden. Die Belange der Verkehrssicherheit bei Planung, Bau und Betrieb von Straßen sind zwar im Technischen Regelwerk berücksichtigt, dennoch können bei der Umsetzung von Planungsmaßnahmen Defizite auftreten oder die Belange der Verkehrssicherheit gegenüber anderen Belangen zurückgestellt werden. Dies gilt auch für bestehende Straßen, die nach früheren Entwurfsrichtlinien geplant worden sind. Das Sicherheitsaudit im Bestand ist ein anlassbezogenes Verfahren. Es dient dazu, ggf. erforderliche Maßnahmen zur Vermeidung von Unfällen bzw. zur Minderung von Unfallfolgen einleiten zu können. Dazu kann es in Abhängigkeit vom Anlass und der daraus resultierenden Fragestellung auf die betroffenen Bereiche oder Teile der Verkehrsinfrastruktur beschränkt werden."
(Auszug aus dem Veröffentlichungshinweis der Richtlinien für das Sicherheitsaudit von Straßen - RSAS 2019)

Die Auditierung von Straßenentwürfen ist ein bedeutender Baustein für Straßenbaulastträger und Träger von Maßnahmen an klassifizierten Straßen. In der Projektierung von Bundesfernstraßen ist sie mit dem ARS Nr.4/2019 verbindlich eingeführt. In gleichem Rundschreiben wird auch die Anwendung für weitere Straßenbaulastträger empfohlen.

Unfalldaten und -karten werden von uns nach dem Merkblatt zur Örtlichen Untersuchung in Unfallkommissionen - M Uko sowohl als Einzelleistung ausgewertet als auch als im Rahmen eines Sicherheitsaudits betrachtet.

Das Sicherheitsaudit weist mit Rechtswirkung auf Defizite in der Planung oder im Bestand hin. Dabei können Abweichungen vom Regelwerk durchaus vertretbar sein, müssen aber stets begründet sein, so dass sie vom Bauherrn letztinstanzlich und verantwortungsvoll getragen werden. Die Beraterbindung besteht ausschließlich zwischen Bauherrn und Sicherheitsauditor, wobei das erstellte Sicherheitsaudit stets in einer gemeinsamen Gesprächsrunde unter Teilnahme des Planenden erläutert werden sollte.

In diesem Zusammenhang möchten wir zusätzlich auf die Unterstützung von Straßenbaulastträgern im Wirken mit Investoren und Grundstücksverwaltungen bei der erstmaligen Erstellung oder Anpassung von Zufahrtsgenehmigungen auf klassifizierte Straßen für

  • Logistik- und Gewerbezentren
  • Einkaufszentren, Bau- und Möbelmärkte
  • Tankstellen und Autohöfe
  • Systemgastronomie
  • usw.

hinarbeiten.

Wir erstellen das Sicherheitsaudit nach den "Richtlinien für das Sicherheitsaudit von Straßen - RSAS" in der Planungsphase aufbauend oder bei Vorbefassung Dritter auch in Einzelphasen.
Auditphase 1 - Vorplanung (VP)
Auditphase 2 - Entwurfsplanung (EP)
Auditphase 3 - Ausführungsplanung (AP)
Auditphase 4 - Vor Verkehrsfreigabe (VF)
Auditphase 5 - Nach Verkehrsfreigabe (NF)

Auf gleicher Regelwerksgrundlage führen wir auch das Sicherheitsaudit für Straßen im Bestand durch.

Eine Zertifizierung liegt aktuell für Maßnahmen an Autobahnen, Außerortsstraßen und Ortsdurchfahrten vor.

Hierzu sind wir bei der Bundesanstalt für Straßenwesen BASt gelistet.